
Agenda 2010 höhlt Grundsätze des SGB IX aus250 Teilnehmer kamen zur DBR-Konferenz "Teilhabe hat Zukunft" am Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen in Berlin
Die "Hartz-IV-Reform" belaste vor allem Arbeitslose, die wegen Krankheit, Schwerbehinderung und Alter nur schwer vermittelbar seien. "Die Einführung des Arbeitslosengeldes II, kann einzelne Betroffene an den Rand ihrer Existenz drängen" , warnte der DBR-Vorsitzende. Das Problem sei, dass die Grundsicherung für Arbeitslose und das SGB IX nicht aufeinander abgestimmt wurden. "Jetzt rächt sich, dass die Behindertenverbände an der Gesetzgebung kaum beteiligt wurden." Hart getroffen von den Kürzungen seien auch Sozialhilfeempfänger in Altenheimen. Die Hartz-IV-Gesetze und die Änderungen im Sozialhilferecht legten fest, dass der so genannte Zusatzbarbetrag gestrichen werde. Hirrlinger: "Statt 133 Euro bekommen Bewohner künftig 89,70 Euro pro Monat. Das betrifft alle, die ab dem 1. Januar 2005 in ein Wohnheim ziehen. Von dieser Summe müssen neben Hygieneartikeln oder Friseurbesuch auch die Praxisgebühr und vor allem die Kosten für nicht-verschreibungspflichtige Medikamente bezahlt werden."
"Wenn wir den Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik fortsetzen wollen, müssen wir das SGB IX zu einem eigenen Leistungsgesetz weiterentwickeln. Die Eingliederungshilfe muss aus dem Sozialhilferecht ausgegliedert und in ein Leistungsgesetz umgesetzt werden" , forderte der DBR-Vorsitzende. Die Finanzierung eines solchen Gesetzes solle zu je einem Drittel von Bund, Ländern und Gemeinden erfolgen. Franz Knieps, Abteilungsleiter im Bereich Gesundheitsversorgung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS), sagte, die Agenda 2010 wirke Teilhabe nicht entgegen, sondern sichere sie dauerhaft und sorge dafür, dass jeder auch künftig gegen existentielle Lebensrisiken, wie Krankheit, Pflege, Behinderung, Arbeitslosigkeit und Altersversorgung abgesichert sei. "Unser Sozialstaat muss zu einer Kraft werden, die Produktivität und Wachstum fördert. Das ist mit Einschnitten verbunden. Einschnitte, die auch wehtun. Hier müssen alle mithelfen", forderte Knieps. Die Bundesregierung habe mit der Reform dafür gesorgt, dass das Gesundheitssystem bezahlbar bleibe. Vereinfachte Zuzahlungsverfahren schützen vor allem Heimbewohner vor finanzieller Überforderung. Auch für chronisch Kranke ergäben sich Verbesserungen und das Gesetz zur Förderung der Beschäftigung und Ausbildung behinderter Menschen komme dem Recht auf berufliche Teilhabe entgegen.
Horst Frehe, Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben e.V., ging unter anderem auf die Schwierigkeiten des Wunsch- und Wahlrechts in Paragraf 9, Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch (SGB IX), ein. Damit werde den Leistungsberechtigten der Anspruch eingeräumt, die Leistungserbringer dazu zu verpflichten, auf individuelle berechtigte Wünsche einzugehen. Doch der aktuelle Paragraf 5 des Bundessozialhilfegesetzes sehe vor, dass ambulanten Hilfen Vorrang vor stationärer Pflege geleistet werde. Tatsächlich lebten aber 73 Prozent der Bezieher von Eingliederungshilfeleistungen in Pflegeeinrichtungen. "Die Frage der Zumutbarkeit einer stationären Unterbringung und die Frage der Verhältnismäßigkeit der Kosten einer ambulanten Versorgung hebeln hier konkret dieses Wunsch- und Wahlrecht aus. Das wird sich mit dem In-Kraft-Treten des SGB XII auch nicht wesentlich ändern" , meinte Frehe. Das neue trägerübergreifende Persönliche Budget biete die Chance, unterschiedliche Leistungen aus einer Hand Menschen mit Behinderungen zur Verfügung zu stellen. Frehe: "Würde man auf die Einkommens- und Vermögensanrechnung bei Leistungen der Eingliederungshilfe und Pflege verzichten, dann ließen sich die Leistungen viel leichter zusammenführen. Außerdem würden dann erwerbsfähige Menschen mit Behinderungen nicht mehr davon abgehalten werden, in den Beruf zu gehen."
Professor Friedrich Wilhelm Schwartz von der Medizinischen Hochschule Hannover merkte an, dass früher deutlich mehr staatliche Steuermittel ins deutsche Gesundheitswesen geflossen seien. In den vergangenen Jahrzehnten sei die Gesetzliche Krankenversicherung zunehmend stärker belastet worden und damit einhergehend die Lohnkosten am Arbeitsmarkt gestiegen. "Steuerreformen zu Lasten des Staates und zugunsten von Unternehmen sowie Steuersenkungen bei den Besserverdienenden sollten angeblich den Inlandskonsum fördern und Arbeitsplätze schaffen. Diese Politik ist jedoch nicht aufgegangen" , sagte Schwartz. "Ein sich selbst verarmender Staat kann nicht mehr gerecht und fürsorgend sein!"
Schwartz kritisierte auch das Fallpauschalen-System für Krankenhäuser: Ab 2005 gelten Festpreise für Patienten und deren Krankheit. Dieses System verschärfe den ökonomischen Wettbewerb zwischen den Hospitalen auf Kosten von qualifizierten Vollzeitarbeitsplätzen. Klaus Lachwitz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe wies auf das Defizit der neuen Grundsicherung für Arbeitslosen, das Arbeitslosengeld II (ALG II), hin. ALG II solle nur für erwerbsfähige Menschen gelten, die in den ersten Arbeitmarkt vermittelt werden sollten. Das könnten auch Menschen mit Behinderungen sein.
Die Betroffenen würden sich daher zu Recht fragen: Wäre es nicht besser, den Status eines Vollerwebsgeminderten anzustreben oder in einer Werkstatt unter zu kommen? "Die Grundsicherung wird dazu führen, dass in Zukunft ein neues Kriterium Einzug halten wird. Die Unterscheidung zwischen erwerbsfähigen und erwebsgeminderten Hilfsbedürftigen. Die gesetzlichen Regelungen lassen nur ein entweder oder zu. Wir wissen aber, dass viele Menschen Fähigkeiten haben, die sich verändern und entwickeln" , so Lachwitz.
Der DBR-Vorsitzende Walter Hirrlinger dankte der Schwerbehindertenvertretung des Landes Berlin für deren tatkräftige Unterstützung bei der Organisation der Konferenz und die gute Zusammenarbeit. Das Sekretariat des DBR wechselt turnusgemäß zum 3. Dezember 2004. Für die nächsten zwölf Monate wird Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte (BAGH) die Arbeit des Aktionsbündnisses koordinieren. (Tanja Schäfer) Redebeiträge zum Download
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