
Patientenbeteiligung im Gemeinsamen BundesausschussGemäß der Geschäftsordnung trifft der Gemeinsame Bundesausschuss seine Entscheidungen als Plenum sowie in den besonderen Besetzungen
In diese Kammern können bis zu 9 Patientenvertreter entsandt werden. Jeder dieser Kammern sind inhaltlich-fachlich vorbereitenden Unterausschüssen untergeordnet. Diese zur Zeit 25 Unterausschüsse (z. B. DMP, Heil- und Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege, Arzneimittel, Prävention, Kriterien zur Qualitätsbeurteilung) können bis auf den Unterausschuss Finanzen mit jeweils bis zu 5 einvernehmlich zu benennenden Patientenvertretern besetzt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in den Unterausschüssen, dass Expertenwissen chronisch kranker und behinderter Menschen themenspezifisch einzubringen ist, was mit einem immensen und kontinuierlichem Informations-, Koordinations- Qualifizierungsaufwand verbunden ist. Eine Benennung der Betroffenenvertreter für diese Unterausschüsse ist erfolgt. Bislang liegen rund 320 Meldungen aus den Verbänden vor, wobei vorrangig die themenspezifische Mitarbeit im Vordergrund des Interesses steht. Die Arbeitsaufgaben der Unterausschüsse sind vielfältig und deshalb die Ansprache kompetenter Vertreter aus den Behindertenverbänden weiterhin anspruchsvoll, sinnvoll und notwendig. Der Gemeinsame Bundesausschuss tagt in der Regel monatlich in unterschiedlicher Zusammensetzung seiner Kammern. Die Unterausschüsse tagen in unterschiedlicher Frequenz auch zeitweise wöchentlich je nach Themenstellung.
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