
Steht die Behindertenrechtskonvention vor dem Scheitern?DBR warnt Bundeskanzlerin Angela Merkel vor Wortbruch
Denn zum wiederholten Male wurde diese UN-Konvention von der heutigen Tagesordnung des Kabinetts abgesetzt. Wie der Deutsche Behindertenrat erfahren hat, will die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) die Ratifikation der UN-Konvention durch Deutschland verhindern. Denn mit einer solchen Ratifikation wird, nach Meinung der Arbeitgeber, eine Vorentscheidung für die von der EU-Kommission vorgelegte Antidiskriminierungsrichtlinie getroffen. Hirrlinger erinnerte die Bundeskanzlerin daran, dass sie im letzten Jahr gegenüber dem DBR die Unterstützung der Bundesregierung für die Ratifikation zugesagt habe. Die Argumentation der Arbeitgeberverbände sei nicht nachvollziehbar. Die UN-Konvention und die Antidiskriminierungsrichtlinie seien zwei getrennte Verfahren, die nicht vermischt werden dürften. Im Dezember 2006 wurde die UN-Konvention zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen von der Generalversammlung der UNO verabschiedet und am 30. März von Deutschland gezeichnet. Sie muss von Deutschland noch ratifiziert werden. Die Konvention beruht auf grundlegenden Prinzipien wie der Würde des Menschen, individueller Autonomie, Nichtdiskriminierung, Teilhabe, Respekt vor der Unterschiedlichkeit, Chancengleichheit, Barrierefreiheit und der Gleichberechtigung von Mann und Frau. Als erster rechtlich bindender multilateraler Vertrag zur Behindertenpolitik ist die UN-Konvention damit ein Meilenstein im Kampf um Chancengleichheit. Die EU-Kommission hat am 2. Juli diesen Jahres den Entwurf für eine Antidiskriminierungsrichtlinie vorgelegt, der behinderte Menschen auch außerhalb des Berufs vor Diskriminierung schützen soll. Die im BDA organisierten Arbeitgeber wollen diese Richtlinie verhindern. Die Politik darf dem nicht folgen! (Karin Flothmann) |