
Das Antidiskriminierungsgesetz kommtAuf der Protestveranstaltung des Deutschen Behindertenrats (DBR) am 5. Mai im Bundesministerium der Justiz (BMJ) hatte der parlamentarische Staatssekretär Alfred Hartenbach verkündet, dass neben der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung rassistischer Diskriminierungen auch die Rechte von Menschen mit Behinderungen gegen Diskriminierungen gestärkt werden sollen. Ein Erfolg für die Verbände, die sich seit Jahren für dieses Gesetz einsetzen.
Prozess unterstützend begleiten Laut Hartenbach soll für Menschen mit Behinderungen im Rahmen der allgemeinen Bestimmungen ein Diskriminierungsschutz im BGB verankert werden. Näheres müsse in Kürze in der Ressort-Abstimmung und im parlamentarischen Prozess geklärt werden. Ein Entwurf für das Antidiskriminierungsgesetz solle bald vorliegen, sagte er gegenüber den rund 70 Teilnehmerinnen und Teilnehmern der DBR-Protestaktion. Der Staatssekretär sagte den Verbandsvertretern zu, sie in das weitere Gesetzgebungsverfahren einzubinden. Er bat sie, diesen Prozess unterstützend zu begleiten, um das Ziel der Verbesserung eines Diskriminierungsschutzes für Menschen mit Behinderungen zu erreichen.
Der Vorsitzende des Sprecherrats des Deutschen Behindertenrats (DBR), Walter Hirrlinger, begrüßte die Entscheidung des Justizministeriums. "Menschen mit Behinderungen werden in vielen Bereichen des privaten Rechtsverkehrs diskriminiert, beispielsweise beim Abschluss von Versicherungen. Seit Jahren kämpfen die Interessenvertreter deshalb für ein Antidiskriminierungsgesetz. Der konsequente Einsatz wird nun belohnt ", sagte Walter Hirrlinger. Jetzt komme es darauf an, dass die Verbände intensiv bei der Umsetzung mitarbeiten könnten. Das sind wir aus der Zusammenarbeit mit anderen Ressorts gewohnt. "Denn nur wenn die Experten in eigener Sache einbezogen werden, ist gewährleistet, dass auch ein vernünftiges Gesetz im Sinne der Betroffenen dabei herauskommt", sagte der DBR-Vorsitzende. Redaktion: Tanja Schäfer |