
Bundesausschuss muss Zuzahlung korrigierenDBR: Chronisch kranke Menschen werden übermäßig belastet
Schwerwiegend chronisch kranke Menschen müssen durch die Gesundheitsreform seit Beginn des Jahres 1 Prozent ihres Bruttoeinkommens für medizinische Leistungen zuzahlen. Als chronisch krank galt bisher jeder, der wegen derselben Erkrankung in ärztlicher Dauerbehandlung ist. Nach Vorstellung der Ärzte und Krankenkassen sollen in Zukunft neben der Dauerbehandlung beispielsweise auch eine anerkannte Behinderung oder Pflegebedürftigkeit vorliegen müssen. Diese Verschärfung würde zur Folge haben, dass viele in der Vergangenheit als chronisch krank anerkannte Menschen, darunter sehr viele Diabetiker und Rheumatiker, in Zukunft 2 Prozent ihres Bruttoeinkommens zuzahlen müssen. Im Gemeinsamen Bundesausschuss sind die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Bundesverbände der Krankenkassen und die Verbände der Ersatzkassen vertreten. Der DBR koordiniert seit 1. Januar die Benennung von Patientenvertretern für den Bundesausschuss. Die Patientenvertreter im Bundesausschuss haben allerdings kein Stimmrecht. Unter dem Dach des 1999 gegründeten Deutschen Behindertenrates (DBR) haben sich rund 40 Organisationen behinderter und chronisch kranker Menschen zu einem Aktionsbündnis zusammengeschlossen, das die Interessen von 2,5 Millionen Menschen vertritt. Verantwortlich: Sabine Kohls |